Ihr Termin zur Rechtsberatung
Der VdK-Rechtsschutz auf den Gebieten Rente, Behinderung, Gesundheit und Pflege ist einzigartig – auch im Preis-Leistungsverhältnis. Wir helfen Ihnen durch den Paragrafendschungel und vertreten sie vor den Behörden sowie Sozial- und Verwaltungsgerichten – professionell und bis zur letzten Instanz.
Die versierten VdK-Juristinnen und Juristen beraten und vertreten die Mitglieder auf folgenden Rechtsgebieten:
- Rentenversicherung
- soziale Pflegeversicherung
- Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
- Schwerbehindertenrecht
- gesetzliche Krankenversicherung
- Arbeitsförderung
- gesetzliche Unfallversicherung
- Grundsicherung für Arbeitssuchende
- Grundsicherung im Alter
- Erwerbsminderung
Der VdK hilft nicht nur bei der Antragstellung, sondern legt auch Widerspruch ein, führt Verfahren vor den Sozialgerichten oder sogar vor dem Bundesverfassungsgericht. In Musterstreitverfahren lässt der VdK die Verfassungsmäßigkeit von neuen Gesetzen prüfen, die für Ältere, Menschen mit Behinderung oder chronisch Kranke große Belastungen mit sich bringen.
Aktueller Hinweis
Aktuell finden keine Sprechstunden vor Ort statt. Die Beratung erfolgt per Telefon, E-Mail oder Fax. Bitte nehmen Sie vorab Kontakt zu uns auf, um einen Termin zu vereinbaren. Nutzen Sie dazu Externer Link:das Formular oder Externer Link:rufen Sie uns an.
Beratungstermin telefonisch oder per E-Mail vereinbaren
Sollten Sie lieber telefonisch, per E-Mail oder postalisch einen Termin vereinbaren wollen, so machen Sie dies bitte über diese Adresse:
Unsere Telefonsprechzeiten:
- Montag: 10 bis 12 Uhr
- Dienstag: 14 bis 16 Uhr
- Donnerstag: 10 bis 12 Uhr
- Freitag: 10 bis 12 Uhr
Terminanfragen oder sonstige Anliegen können Sie auch per E-Mail richten an: Externer Link:sachsen-anhalt@vdk.de
Erfolge für unsere Mitglieder
Sehr geehrte Frau Niedung,
ich möchte mich erstmal bei Ihnen und Ihren Kolleg*innen ganz herzlich für die bisherige Unterstützung bedanken.
Liebe Frau Paepke, liebe Frau Niedung,
wer hätte das gedacht. Nach Monaten des erfolglosen Klärungsversuches – ein kurzer Anstoß über den VDK und innerhalb vonk zwei Tagen wurde der Rentenbescheid für meinen Mann, Torsten R., erstellt. Sie können sich kaum vorstellen, was für eine große Last jetzt von unseren Schultern gefallen ist. Andererseits sind wir sehr dankbar, dass Sie als engagierte VDK Mitarbeiter uns in dieser Situation helfen konnten. Und ein ganz wichtiges Fazit ist auch für uns, dass die jahrelange Mitgliedschaft im VDK eine sehr kluge Entscheidung war.
Wir hoffen, Sie können noch vielen anderen Betroffenen so schnell und erfolgreich helfen. Vielen Dank noch einmal und ein schönes Wochenende wünschen aus dem Harz,
Mit der Unterstützung des VdK und seiner Anwältin wurde ein jahrelanger Kampf zu meinen Gunsten entschieden. Ohne sie hätte ich weder den Mut, noch die Ausdauer gehabt diesen Kampf aufzunehmen und zu durchzuhalten.
Ein herzliches Hallo an alle fleißigen Helfer des VdK Sachsen-Anhalt!
Da ich gestern in eigener Sache bei meiner Geschäftststelle in Neubrandenburg war, wurde mir nur wieder allzu deutlich bewusst, dass ihr gesamtes Team täglich UNMÖGLICHES schafft.
MfG
Hier finden Sie weitere Externer Link:"Erfolgsgeschichten" aus der Sozialrechtsberatung der VdK-Landesverbände.
Mitglied werden
Hinweis für Nichtmitglieder
Immer mehr Menschen suchen Informationen über ihre sozialen Rechte und Ansprüche und kontaktieren hierzu in den Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt. Nicht selten werden sie geschickt von Sozialberatern in Rehabilitationseinrichtungen oder von Krankenkassen und Arbeitsagenturen.
Unsere Sprechstunden dienen in erster Linie der Beratung unserer Verbandsmitglieder. Hier wird im Vorfeld von Anträgen auf einen Schwerbehindertenausweis, vor geplanten Rentenanträgen oder zu anderen Leistungen aus dem Sozialgesetzbuch und dem Sozialen Entschädigungsrecht beraten. Hier werden Anträge, Widerspruchs- und Klageverfahren besprochen und im Vertretungsfall Rücksprachen zur Abstimmung der Verfahrensführung genommen.
Menschen, die nicht dem VdK als Mitglied angehören, haben grundsätzlich keinen Anspruch auf diese Verbandsleistungen. Sie können von uns lediglich allgemein gehaltene Erstinformationen über Soziale Rechte, über Verfahrenswege und über das Leistungsangebot des Sozialverbandes VdK erhalten.
Nicht immer ist es leicht zwischen einer Erstinformation und einer nur Mitgliedern vorbehaltenen Beratung zu unterscheiden.Fragen nach der Höhe von Grundsicherungsleistungen, von Renten, vom Krankengeld usw. lassen sich im ersten Informationsgespräch nicht beantworten. Auch nicht die Fragen nach Alternativen und was passiert wenn.
Schließlich gehört zum Begriff "Erstinformation" dass nicht Fragenkataloge von 5, 10 oder gar mehr Fragen abgearbeitet werden können.
Sie haben eine Alternative: Externer Link:Werden Sie Mitglied im Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt