Mitglied werden im VdK Sachsen-Anhalt

Werden auch Sie Teil des größten Sozialverbands in Deutschland und treten Sie dem VdK Sachsen-Anhalt bei! Wir sind eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. 

© VdK

Wer kann Mitglied im VdK Sachsen-Anhalt werden?

Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen einsetzt. Er kämpft für die Interessen all jener, die in unserem Sozialsystem und in der Gesellschaft benachteiligt sind.

Jeder, der diese Ziele teilt, kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!

Wir vertreten insbesondere die Interessen von:

  • Sozialversicherten und Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern, zum Beispiel von Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV"),
  • Rentnerinnen und Rentnern,
  • Menschen mit Behinderung und schwerbehinderten Menschen,
  • chronisch Kranken,
  • Patientinnen und Patienten,
  • Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, Kriegshinterbliebenen und Angehörigen von Vermissten.

Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages

VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig. In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 200 Euro ohne weiteren Nachweis an.

Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich. Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 200 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO).

Erfolgsgeschichten

News-Karussell
Die Illustration zeigt eine Wasserpfütze auf dem Boden mit einem Warnschild "Vorsicht, nasser Boden, Sturzgefahr" und einen Mann mit Aktentasche, der sich erschreckt und gerade ausrutscht.
Kategorie Erfolgsgeschichte Rente

Unfallkasse muss nach Sturz Rente zahlen – Hohe Nachzahlung erstritten

Ein Unfall während der Arbeit hatte für Sybille Hobel weitreichende Folgen, weil der Durchgangsarzt ihre Verletzungen nicht vollständig dokumentierte. Dank VdK muss die Unfallkasse trotz anfänglicher Ablehnung eine monatliche Rente zahlen.

Friedbert Johannes auf einem Waldweg, er sitzt auf seinem Rollator.
Kategorie Erfolgsgeschichte Schwerbehinderung

Mehr Mobilität nach langer Krankheit – VdK erreicht das Merkzeichen aG

Seit neun Jahren kämpft Friedbert Johannes gegen den Krebs. Chemotherapien haben sein Nervensystem sehr angegriffen, sodass er wegen starker Schmerzen kaum laufen kann. Erst durch den VdK wird eine außerordentliche Gehbehinderung anerkannt.

Ein Verkehrsschild an einem Behindertenparkplatz mit einem Rollstuhl-Symbol und dem Text "nur mit Parkausweis lesbar in Fahrzeug".
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Schwerbehinderung

VdK erstreitet Merkzeichen aG für ein Kind mit Autismus

Der VdK-Landesverband Berlin-Brandenburg hat vor dem Sozialgericht erreicht, dass ein Mädchen wegen einer psychischen Störung das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhält.

Symbolfoto: Befruchtete Eizellen, menschliche Vorkernstadien, werden in einem Plastikroehrchen im Kryoautomaten mit fluessigem Stickstoff eingefroren.
Kategorie Erfolgsgeschichte Gesundheit

Erfolg für Krebspatientin mit Kinderwunsch

Julia G. erkrankte an Brustkrebs und ließ vor der Chemotherapie ihre Eizellen einfrieren. Für diese Kryokonservierung bezahlte sie 2000 Euro, die ihr die AOK nicht erstatten will. Dagegen hat der VdK Hessen-Thüringen mit Erfolg geklagt.

Diana Müll sitzt im Freien auf einer Bank.
Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht

VdK erstreitet Entschädigung für Entführungsopfer

Seit einer Geiselnahme durch palästinensische Terroristen leidet Diana Müll an einer Posttraumatischen Belastungsstörung. Der VdK konnte eine Opferentschädigung für sie durchsetzen.

Fragen und Antworten zur VdK-Mitgliedschaft

Hier finden Sie das Herunterladen:Beitrittsformular des VdK Sachsen-Anhalt als PDF-Dokument (PDF, 349 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) zum Ausdrucken und Ausfüllen.

Bei allen Fragen rund um Ihre bestehende oder geplante Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne an unsere Externer Link:Geschäftsstelle in Magdeburg.

Die Mitgliedsgebühr im Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt beträgt derzeit 5,00 Euro pro Monat.

Der Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.

Wenn Sie Mitglied im VdK Sachsen-Anhalt sind, kontaktieren Sie uns bitte, um einen Externer Link:Termin für eine Beratung zu vereinbaren

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.

Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.

Nein, der VdK ist eine gemeinnützige Organisation. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Unsere Telefonsprechzeiten:

  • Montag und Dienstag: 10 bis 12 Uhr
  • Donnerstag und Freitag: 10 bis 12 Uhr

Terminanfragen oder sonstige Anliegen können Sie auch per E-Mail an Externer Link:sachsen-anhalt@vdk.de oder über das nachfolgende Kontaktformular an uns richten.