Mitglied werden im VdK Sachsen-Anhalt

Werden auch Sie Teil des größten Sozialverbands in Deutschland und treten Sie dem VdK Sachsen-Anhalt bei! Wir sind eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. 

© VdK

Wer kann Mitglied im VdK Sachsen-Anhalt werden?

Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen einsetzt. Er kämpft für die Interessen all jener, die in unserem Sozialsystem und in der Gesellschaft benachteiligt sind.

Jeder, der diese Ziele teilt, kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!

Wir vertreten insbesondere die Interessen von:

  • Sozialversicherten und Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern, zum Beispiel von Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV"),
  • Rentnerinnen und Rentnern,
  • Menschen mit Behinderung und schwerbehinderten Menschen,
  • chronisch Kranken,
  • Patientinnen und Patienten,
  • Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, Kriegshinterbliebenen und Angehörigen von Vermissten.

Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages

VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig. In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 200 Euro ohne weiteren Nachweis an.

Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich. Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 200 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO).

Erfolgsgeschichten

News-Karussell
Tanja Freter hält ihren Sohn auf dem Arm, im Hintergrund sieht man einen Spielplatz. Beide lachen in die Kamera.
Kategorie Erfolgsgeschichte Behinderung Pflegebedürftige Kinder

VdK setzt für Mitglied Mutter-Kind-Kur durch

Die Pflege ihres schwerbehinderten Sohnes hat Tanja Freter und ihren Mann stark belastet. Dank des VdK Nord kann die Familie nun eine ärztlich verordnete Kur antreten, die die Krankenkasse zunächst abgelehnt hatte.

Ein Mann mit gelbem Bauarbeiterhelm trägt eine große Rigips-Platte auf einer Baustelle.
Kategorie Erfolgsgeschichte Arbeit & Berufsleben Gesundheit

Ständige Schmerzen eines Trockenbauers: VdK verklagt Berufsgenossenschaft

Ralf Bäscher hat mit dem VdK Sachsen erreicht, dass seine schwere körperliche Arbeit als Ursache für seine ständigen Schmerzen von der Berufsgenossenschaft anerkannt werden muss. Sein jahrelanger Kampf hat sich gelohnt.

Balthasar unterwegs mit seinem Liegerad. Er trägt einen Fahrradhelm. Am Straßenrand steht seine Mutter und schaut ihm beim Fahren zu.
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Hilfsmittel

Der lange Streit um ein Liegerad für ein Kind mit Down-Syndrom

Bereits seit fünf Jahren kämpft Marion Bars dafür, dass die Krankenkasse die Kosten für ein Liegerad für ihren schwerbehinderten Sohn übernimmt. Doch selbst nach einer erfolgreichen Klage durch den VdK Bayreuth bleibt die Kasse hart.

Ein Blutzucker-Messgerät mit Teststreifen liegt auf einem Holztisch, eine Kinderhand hält einen Finger fest und führt ihn zum Messgerät.
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Pflegeversicherung

Pflegegrad 2 für ein Kind mit Diabetes durchgesetzt

Seit ihr Sohn Nico die Diagnose Diabetes erhalten hat, dreht sich im Leben von Jana John ganz viel um die Versorgung des Kindes. Dennoch verweigerte die Pflegekasse dem Jungen lange einen Pflegegrad – bis der VdK NRW vor Gericht zog.

Das Symbolfoto zeigt einen Schweißer bei der Arbeit.
Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Gesundheit

Erfolg für den VdK: Kehlkopfkrebs als Berufskrankheit anerkannt

Der VdK Baden-Württemberg und die Bundesrechtsabteilung des VdK haben auf dem Klageweg erreicht, dass die Kehlkopfkrebserkrankung eines Mitglieds als Berufskrankheit anerkannt wird – obwohl der Mann stark rauchte.

Fragen und Antworten zur VdK-Mitgliedschaft

Hier finden Sie das Herunterladen:Beitrittsformular des VdK Sachsen-Anhalt als PDF-Dokument (PDF, 349 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) zum Ausdrucken und Ausfüllen.

Bei allen Fragen rund um Ihre bestehende oder geplante Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne an unsere Externer Link:Geschäftsstelle in Magdeburg.

Die Mitgliedsgebühr im Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt beträgt derzeit 5,00 Euro pro Monat.

Der Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.

Wenn Sie Mitglied im VdK Sachsen-Anhalt sind, kontaktieren Sie uns bitte, um einen Externer Link:Termin für eine Beratung zu vereinbaren

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.

Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.

Nein, der VdK ist eine gemeinnützige Organisation. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Unsere Telefonsprechzeiten:

  • Dienstag: 9 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Terminanfragen oder sonstige Anliegen können Sie auch per E-Mail an Externer Link:sachsen-anhalt@vdk.de oder über das nachfolgende Kontaktformular an uns richten.