Mitglied werden im VdK Sachsen-Anhalt

Werden auch Sie Teil des größten Sozialverbands in Deutschland und treten Sie dem VdK Sachsen-Anhalt bei! Wir sind eine starke Lobby für Menschen, die Hilfe brauchen und benachteiligt sind. 

© VdK

Wer kann Mitglied im VdK Sachsen-Anhalt werden?

Der Sozialverband VdK ist ein gemeinnütziger Verein, der sich für soziale Gerechtigkeit und soziale Sicherheit für alle Menschen einsetzt. Er kämpft für die Interessen all jener, die in unserem Sozialsystem und in der Gesellschaft benachteiligt sind.

Jeder, der diese Ziele teilt, kann Mitglied im VdK und damit Teil einer starken Gemeinschaft werden!

Wir vertreten insbesondere die Interessen von:

  • Sozialversicherten und Leistungsberechtigten nach den Sozialgesetzbüchern, zum Beispiel von Versicherten in der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung, Empfängerinnen und Empfängern von Sozialhilfe, Grundsicherung im Alter oder Grundsicherung für Arbeitssuchende ("Hartz IV"),
  • Rentnerinnen und Rentnern,
  • Menschen mit Behinderung und schwerbehinderten Menschen,
  • chronisch Kranken,
  • Patientinnen und Patienten,
  • Kriegsbeschädigten und deren Hinterbliebenen, Kriegshinterbliebenen und Angehörigen von Vermissten.

Absetzbarkeit des Mitgliedsbeitrages

VdK-Mitgliedsbeiträge sind gemäß § 10 b EStG in Verbindung mit § 50 EStDV bei der Lohn- und Einkommensteuer abzugsfähig. In der Regel erkennt das Finanzamt Vereins-Mitgliedsbeiträge bis zu 200 Euro ohne weiteren Nachweis an.

Die Finanzämter begnügen sich zumeist mit der entsprechenden Glaubhaftmachung in der Einkommensteuererklärung bzw. in der Erklärung zum Lohnsteuerjahresausgleich. Da der VdK-Mitgliedsbeitrag unter 200 Euro pro Jahr liegt, würde es ausreichen, beim Finanzamt einen Bareinzahlungsbeleg oder eine Buchungsbestätigung vorzulegen (§ 50 Einkommensteuer-DurchführungsVO).

Erfolgsgeschichten

News-Karussell
Symbolfoto für Langsamkeit: eine Schnecke kriecht über einen gelben Pfeil, der auf einem roten Gummiplatzboden aufgemalt ist.
Kategorie Erfolgsgeschichte Sozialrecht Soziale Gerechtigkeit

Stadt muss Grundsicherung nachzahlen

Eine 21-jährige Leverkusenerin mit Behinderung erhält rückwirkend knapp 17.000 Euro Grundsicherungsleistungen. Der VdK Nordrhein-Westfalen hatte gegen die Stadt Leverkusen Untätigkeitsklage erhoben und gewonnen.

Manuela Ernst, im Rollstuhl, und Franziska Geiß stehen nebeneinander vor einer Tür mit elektrischem Türantrieb.
Kategorie Erfolgsgeschichte Behinderung Barrierefreiheit

VdK-Wohnberatung: „Ich habe meine Freiheit zurückgewonnen“

Eine MS-Patientin aus Bayern kann die Haustür nicht mehr selbst öffnen. Sie wendet sich an den VdK, um Hilfe zu bekommen. Mit Erfolg: Die Wohnberaterin setzt durch, dass die Kosten für einen elektrischen Türantrieb übernommen werden.

Die Illustration zeigt eine Wasserpfütze auf dem Boden mit einem Warnschild "Vorsicht, nasser Boden, Sturzgefahr" und einen Mann mit Aktentasche, der sich erschreckt und gerade ausrutscht.
Kategorie Erfolgsgeschichte Rente

Unfallkasse muss nach Sturz Rente zahlen – Hohe Nachzahlung erstritten

Ein Unfall während der Arbeit hatte für Sybille Hobel weitreichende Folgen, weil der Durchgangsarzt ihre Verletzungen nicht vollständig dokumentierte. Dank VdK muss die Unfallkasse trotz anfänglicher Ablehnung eine monatliche Rente zahlen.

Friedbert Johannes auf einem Waldweg, er sitzt auf seinem Rollator.
Kategorie Erfolgsgeschichte Schwerbehinderung

Mehr Mobilität nach langer Krankheit – VdK erreicht das Merkzeichen aG

Seit neun Jahren kämpft Friedbert Johannes gegen den Krebs. Chemotherapien haben sein Nervensystem sehr angegriffen, sodass er wegen starker Schmerzen kaum laufen kann. Erst durch den VdK wird eine außerordentliche Gehbehinderung anerkannt.

Das Ehepaar Heubner kniet links und rechts neben ihrer Tochter Nena am Boden, das Mädchen sitzt in dem speziellen Therapiestuhl, den der VdK durchsetzen konnte
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Behinderung

VdK setzt speziellen Therapiestuhl für Siebenjährige durch

Um Menschen mit Behinderung Teilhabe am Leben zu ermöglichen, gibt es die Eingliederungshilfe. Doch oft müssen Betroffene erst darum kämpfen, bis sie entsprechende Unterstützung bekommen. Bei einem speziellen Stuhl für die siebenjährige…

Ein Verkehrsschild an einem Behindertenparkplatz mit einem Rollstuhl-Symbol und dem Text "nur mit Parkausweis lesbar in Fahrzeug".
Kategorie Erfolgsgeschichte Kinder und Jugendliche Schwerbehinderung

VdK erstreitet Merkzeichen aG für ein Kind mit Autismus

Der VdK-Landesverband Berlin-Brandenburg hat vor dem Sozialgericht erreicht, dass ein Mädchen wegen einer psychischen Störung das Merkzeichen aG (außergewöhnliche Gehbehinderung) erhält.

Fragen und Antworten zur VdK-Mitgliedschaft

Hier finden Sie das Herunterladen:Beitrittsformular des VdK Sachsen-Anhalt als PDF-Dokument (PDF, 349 KB, Datei ist nicht barrierefrei ⁄ barrierearm) zum Ausdrucken und Ausfüllen.

Bei allen Fragen rund um Ihre bestehende oder geplante Mitgliedschaft wenden Sie sich gerne an unsere Externer Link:Geschäftsstelle in Magdeburg.

Die Mitgliedsgebühr im Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt beträgt derzeit 5,00 Euro pro Monat.

Der Sozialverband VdK Sachsen-Anhalt darf ausschließlich seine Mitglieder in sozialrechtlichen Angelegenheiten beraten. Der VdK hilft bei der Durchsetzung von Rechtsansprüchen, vertritt seine Mitglieder in Antrags- und Widerspruchsverfahren bei den Behörden und bei Klagen vor den Sozialgerichten.

Wenn Sie Mitglied im VdK Sachsen-Anhalt sind, kontaktieren Sie uns bitte, um einen Externer Link:Termin für eine Beratung zu vereinbaren

Der Sozialverband VdK berät seine Mitglieder ausschließlich in sozialrechtlichen Angelegenheiten. In anderen Rechtsgebieten, wie zum Beispiel Mietrecht, Steuerrecht oder Arbeitsrecht, berät der VdK nicht.

Leider darf der Sozialverband VdK keine Anwälte empfehlen.

Nein, der VdK ist eine gemeinnützige Organisation. Er ist parteipolitisch und konfessionell unabhängig und neutral.

Kontakt zur Landesgeschäftsstelle

Unsere Telefonsprechzeiten:

  • Dienstag: 9 bis 12 Uhr
  • Donnerstag: 9 bis 12 Uhr

Terminanfragen oder sonstige Anliegen können Sie auch per E-Mail an Externer Link:sachsen-anhalt@vdk.de oder über das nachfolgende Kontaktformular an uns richten.