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Psychische und seelische Behinderung

Auch Menschen mit psychischen und seelischen Beeinträchtigungen haben die Möglichkeit, den Grad der Behinderung feststellen zu lassen und Nachteilsausgleiche zu erhalten.

Eine traurig aussehende Frau hält sich eine Maske mit einem lachenden Gesicht vor ihr eigenes Gesicht. Um sie herum sind Pillen abgebildet.
Meist nicht sichtbar für Außenstehende: psychische und seelische Behinderungen. © imago/Icon Images/Dan Sipple

Auf einen Blick

  1. Psychische Erkrankungen sind weit verbreitet

    Verschiedene Statistiken zeigen es: Psychische Erkrankungen nehmen in Deutschland immer weiter zu. Sie verursachen hohe Krankheitskosten, führen zu hohen Arbeitsausfällen und sind die häufigste Ursache für Erwerbsminderung. 

  2. Psychische Erkrankung als Behinderung

    Psychische und seelische Einschränkungen können für die Betroffenen gravierende Auswirkungen auf den Lebensalltag haben. Sie können eine Behinderung darstellen und unter Umständen als Schwerbehinderung anerkannt werden. 

  3. Grad der Behinderung beantragen

    Betroffene können einen Grad der Behinderung (GdBkurz fürGrad der Behinderung) beantragen. Zur Beurteilung der Beeinträchtigung wird in der Regel ein psychiatrisches Gutachten herangezogen. Der VdK berät bei der Antragstellung für den GdBkurz fürGrad der Behinderung

Behinderung in der öffentlichen Wahrnehmung

In Deutschland leben etwa 7,9 Millionen Menschen mit einer Schwerbehinderung, das sind rund neun Prozent der Bevölkerung. In den Medien wird das Thema Behinderung meist plakativ und gut sichtbar dargestellt – etwa, wenn jemand im Rollstuhl sitzt oder einen Blindenlangstock verwendet. Körperliche, nach außen hin klar erkennbare Einschränkungen halten oft her als Symbol für das Thema „Externer Link:Behinderung“. Aber wie sieht es eigentlich mit seelischen oder psychischen Behinderungen aus?

"Deine Krankheit sieht man dir ja gar nicht an!"

Betroffene haben es sicher auch schon einmal zu hören bekommen: „Das sieht man dir aber gar nicht an!“ – gesagt zu jemandem, der mit einer schweren Erkrankung lebt. Viele gesundheitliche Einschränkungen sind auf den ersten Blick nicht sichtbar – etwa Stoffwechselerkrankungen wie Diabetes, Tumorerkrankungen wie Krebs oder Herz-Kreislauferkrankungen wie eine Herzinsuffizienz. Auch psychische und seelische Erkrankungen bleiben für Außenstehende oft unsichtbar.

Was viele nicht wissen: Auch bei psychischen oder seelischen Beeinträchtigungen kann ein Externer Link:Grad der Behinderung (GdB) festgestellt werden – verbunden mit der Möglichkeit, Nachteilsausgleiche zu erhalten, die den Alltag und das Externer Link:Berufsleben erleichtern können.

Psychische Erkrankungen auf dem Vormarsch

Sie sind nicht sichtbar, aber weit verbreitet: Psychische und seelische Erkrankungen nehmen in Deutschland zu. 

So steigt beispielweise über die Jahre die Anzahl der Menschen, die sich wegen einer Depression stationär behandeln lassen. Laut Externer Link:statistischem Bundesamt (Meldung vom März 2025) waren Depressionen die häufigste Diagnose bei Krankenhausbehandlungen aufgrund psychischer Erkrankungen oder Verhaltensstörungen: In 2023 wurden rund 261.200 Menschen wegen wiederkehrender depressiver Störungen im Krankenhaus behandelt. Diese Zahl stieg in den letzten drei Jahren immer weiter an. Und vor allem im langfristigen Vergleich über 20 Jahre hinweg sind die Zahlen alarmierend: 2023 waren 76,8 Prozent mehr psychisch Erkrankte aufgrund von Depressionen in stationärer Behandlung als noch 2003 mit 147.800 Patientinnen und Patienten. 

Psychische Erkrankungen führen häufig in die Erwerbsminderung, das zeigen Externer Link:Zahlen der Deutschen Rentenversicherung: 41,8 Prozent der 2023 erstmals gezahlten Externer Link:Erwerbsminderungsrenten waren auf eine seelische Erkrankung zurückzuführen.

Seelische und psychische Erkrankung als Ursache von Behinderung

Laut Gesetz können neben körperlichen und geistigen Beeinträchtigungen auch psychische und seelische Einschränkungen eine Behinderung darstellen. Im Externer Link:§ 2 Sozialgesetzbuch 9 (SGB IX) heißt es dazu:

„Menschen mit Behinderungen sind Menschen, die körperliche, seelische, geistige oder Sinnesbeeinträchtigungen haben, die sie in Wechselwirkung mit einstellungs- und umweltbedingten Barrieren an der gleichberechtigten Teilhabe an der Gesellschaft mit hoher Wahrscheinlichkeit länger als sechs Monate hindern können. (...)“

In Deutschland leben Externer Link:laut Statistik 7,9 Millionen schwerbehinderte Menschen. Als schwerbehindert gilt, wer einen anerkannten Externer Link:Grad der Behinderung (GdB) von 50 oder mehr hat. Ab einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von 50 kann man einen Externer Link:Schwerbehindertenausweis erhalten. 

Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer mit einem GdBkurz fürGrad der Behinderung von mindestens 30 können unter Umständen schwerbehinderten Menschen gleichgestellt sein.

Wie wird eine psychische oder seelische Behinderung festgestellt?

Nicht jede psychische Erkrankung zieht eine Externer Link:Behinderung nach sich. Doch psychische und seelische Erkrankungen können für die Betroffenen gravierende Auswirkungen auf den Lebensalltag haben, zum Beispiel wenn es ihnen nicht mehr möglich ist, zur Externer Link:Arbeit zu gehen, Kontakte zu pflegen oder sich selbst zu versorgen. Motivation, Leistungs- und Kommunikationsfähigkeit und Sozialverhalten können stark eingeschränkt sein.

Zur Beurteilung der Schwere einer Behinderung wird der sogenannte Externer Link:Grad der Behinderung (GdB) herangezogen. Grundlage für die Feststellung des GdBkurz fürGrad der Behinderung ist die Externer Link:Versorgungs-Medizinverordnung (VersMedV). Sie listet Erkrankungen und Einschränkungen auf und gibt einen Anhaltspunkt, welcher GdBkurz fürGrad der Behinderung für welche Einschränkung geltend gemacht werden kann. Da bei der Beurteilung jeweils die Auswirkung einer Beeinträchtigung individuell eingeschätzt wird, sind die darin genannten GdBkurz fürGrad der Behinderung zunächst nur Anhaltswerte. Liegen mehrere Beeinträchtigungen vor, wird ein Gesamt-GdBkurz fürGrad der Behinderung ermittelt.

In der Versorgungsmedizin-Verordnung sind in der Externer Link:Anlage Teil B unter 3. „Nervensystem und Psyche“ unter anderem Psychosen, Neurosen, Persönlichkeitsstörungen und Folgen psychischer Traumata aufgeführt, die beispielsweise Angstzustände und Phobien, Zwangsstörungen, Depressionen und soziale Anpassungsschwierigkeiten mit sich bringen können. Auch Suchtkrankheiten wie Drogen- oder Alkoholabhängigkeit und deren Auswirkungen können eine Behinderung nach sich ziehen.

Die Bewertung einer psychischen Einschränkung ist, da es sich um sehr individuelle Fälle und Leidensgeschichten handelt, nicht einfach und für die Betroffenen in der Praxis nicht immer nachvollziehbar. Die Auswirkungen und Störungen, die eine psychische Erkrankung mit sich bringt, können von Person zu Person sehr unterschiedlich sein. Für die Beurteilung des GdBkurz fürGrad der Behinderung werden immer die Auswirkungen einer Beeinträchtigung auf die Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft betrachtet.

Psychische Erkrankung: Wie kann ich einen Grad der Behinderung beantragen?

Psychische oder seelische Erkrankungen können unter Umständen als Externer Link:Schwerbehinderung anerkannt werden. Zunächst stellt der oder die Betroffene einen Antrag auf Feststellung des Externer Link:Grades der Behinderung. Dies geschieht bei der Kommunalverwaltung oder beim Versorgungsamt. Zur Beurteilung der Beeinträchtigung wird in der Regel ein psychiatrisches Gutachten herangezogen. 

Liegt eine psychische Behinderung vor, kann es verschiedene Hilfen und Schritte zur Unterstützung geben, beispielsweise im Arbeitsleben in Form von präventiven Maßnahmen, Betrieblichem Eingliederungsmanagement (BEM), Therapie, stufenweiser Wiedereingliederung, Änderungen in der Arbeitsorganisation, Unterstützter Beschäftigung (UB) und anderes mehr. Die Datenbank “Gute Praxis” von Externer Link:REHADAT bietet dazu einige Fallbeispiele: Externer Link:Psychische Behinderung und Behinderung durch Suchterkrankungen.

Der Sozialverband VdK berät seine Externer Link:Mitglieder ausführlich rund um das Thema Grad der Behinderung, hilft bei der Antragstellung und, falls nötig, auch beim Einlegen eines Widerspruchs gegen den Bescheid.

Wichtige Tipps und Infos rund um den GdBkurz fürGrad der Behinderung und das Antragsverfahren erklärt unser VdK-Rechtsexperte hier im Video:

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