
Erholung vom Familienalltag: Eltern-Kind-Kur
Kinderbetreuung, Job, Haushalt: Bedürfnisse von Eltern bleiben häufig auf der Strecke. Bei großer Belastung und gesundheitlichen Problemen kann eine Eltern-Kind-Kur helfen. Wir haben die wichtigsten Infos zum Thema zusammengefasst.

Eltern-Kind-Kur: Was ist das?
Eine Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur ist eine Pflichtleistung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie wird von der behandelnden Ärztin oder dem behandelnden Arzt verordnet. Die medizinische Notwendigkeit der Maßnahme muss in einem Attest begründet werden.
Die Kur zählt nicht als Urlaub. Wird sie von der Krankenkasse genehmigt, gilt die Bewilligung als Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Wenn die gesundheitlichen Probleme bestehen bleiben oder erneut auftauchen, kann die stationäre Vorsorgemaßnahme grundsätzlich nach vier Jahren wiederholt werden.
Welche Symptome sprechen für eine Eltern-Kind-Kur?
Viele Symptome können auf eine Überlastung hinweisen, zum Beispiel Herz-Kreislauf-Beschwerden, Magen-Darm-Probleme, Kopf- und Rückenschmerzen, Angstzustände, Erschöpfung und Schlafstörungen. Die Eltern-Kind-Kur richtet sich an gesundheitlich gefährdete oder bereits kranke Eltern. Ziel ist deren Erholung und Genesung.
Eltern-Kind-Kur: Dürfen die Kinder mit?
Kinder bis zum Alter von zwölf Jahren können in der Regel zur Kur mitgenommen werden, entweder als Begleitkinder oder, wenn sie ebenfalls krank oder gesundheitlich gefährdet sind, als Therapiekinder mit eigener Behandlung. Für Kinder mit Behinderung gelten keine Altersgrenzen. Die Kinder werden vor Ort betreut, sodass sich die Eltern ganz auf ihre eigene Genesung konzentrieren können.
Wie kann man eine Eltern-Kind-Kur beantragen?
Wer eine Mutter-Kind- beziehungsweise Vater-Kind-Kur machen möchte, spricht am besten mit der Ärztin oder dem Arzt über seine gesundheitlichen Probleme. Erweist sich die Maßnahme als notwendig, muss sie bei der Krankenkasse beantragt werden. Meist füllen die Ärztin oder der Arzt das Antragsformular zusammen mit der oder dem Versicherten aus. Der Antrag wird bei der Kasse eingereicht, die darüber zeitnah entscheidet. Wird die Kur bewilligt, sucht die Krankenkasse zusammen mit der Mutter oder dem Vater eine geeignete Einrichtung aus. Die Klinik teilt der Patientin oder dem Patienten dann den Aufnahmetermin mit.
Eltern-Kind-Kur: Wer trägt die Kosten?
Die Kosten für die Eltern-Kind-Kur trägt die Krankenkasse. Die Versicherten übernehmen den gesetzlich vorgesehenen Eigenanteil in Höhe von zehn Euro pro Tag. Minderjährige Kinder und Versicherte, die von der Zuzahlung befreit sind, zahlen nichts. Zusätzlich beteiligt sich die Kasse an den Kosten für die An- und Abreise.