
Bentele zur Klinikreform: „Ausnahmeregelungen gefährden sichere Patientenversorgung“
- VdK: „Zahlreiche Ausnahmeregelungen führen Reform ad absurdum“
- VdK-Präsidentin: Pläne der Bundesgesundheitsministerin gefährden zentrale Ziele der Reform
Mit einem Krankenhausreform Anpassungsgesetz möchte Bundesgesundheitsministerin Nina Warken die Reform ihres Vorgängers Karl Lauterbach überarbeiten. Der Sozialverband VdK hat dazu beim Bundesgesundheitsministerium eine Stellungnahme eingereicht. VdK-Präsidentin Verena Bentele nennt den vorliegenden Entwurf einen Rückschritt:
„Die geplante Abschwächung verbindlicher Mindeststandards, insbesondere im ärztlichen Bereich, sowie zahlreiche Ausnahmeregelungen für die Bundesländer gefährden zentrale Ziele der Reform: eine bundesweit einheitliche, qualitativ hohe und sichere Patientenversorgung.
Besonders kritisch sehe ich die vorgesehene Streichung der Regelungen zur Erreichbarkeit von Fachabteilungen in 30 bis 40 Minuten. Damit rückt das Ziel, die Versorgung im ländlichen Raum sicherzustellen, in weite Ferne. Und nun soll auch das einzige vorgesehene Qualitätskriterium, die Personaluntergrenze in Krankenhäusern, gestrichen werden. Was bitte nutzt den Versicherten eine Reform, die sich durch zahlreiche Ausnahmeregelungen selbst ad absurdum führt?
Weitere kritische Punkte sind das Fehlen der Barrierefreiheit, keine umfassende Fahrtkostenerstattung für Patientinnen und Patienten in entlegenen Regionen und weiterhin keine grundlegenden Verbesserungen in der Patientensicherheit.“
Die Stellungnahme finden Sie Externer Link:hier.
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